Information Schwangerschaft für MPA und Patientinnen

Schwangerschaftsabfrage im Praxis-Röntgen

Artikel 40 Absatz 1 der revidierten Strahlenschutzverordnung (StSV, 01.01.2018) sieht vor, dass bei Expositionen im mittleren Dosisbereich und im Hochdosisbereich und bei therapeutischen Expositionen der durchführende Arzt oder die durchführende Ärztin abklären muss, ob die Patientin schwanger ist. Der Artikel äussert sich nicht zu Expositionen im Niedrigdosisbereich.
Gemäss der revidieren StSV, die auf einem risikobasierten Ansatz (graded approach) beruht, ist die Abklärung, ob eine Patientin schwanger ist, nicht mehr erforderlich. Dies bedeutet jedoch nicht, dass bei Expositionen im Niedrigdosisbereich die Schwangerschaft einer Patientin nicht abgeklärt werden kann oder darf.

Diese Bestimmung stellt eine Mindestanforderung dar. Es bleibt dem Arzt oder der Ärztin überlassen, ob auch bei einer Exposition im Niedrigdosisbereich eine Schwangerschaft abgeklärt wird. Schlussendlich liegt es in der Entscheidungskompetenz des Arztes oder der Ärztin, ob eine Untersuchung auch bei einer Schwangerschaft durchgeführt werden muss oder nicht.

 

Schwangerschaftsabfrage bei QV und Unterricht

Die Frage nach Schwangerschaft ist bei beim Qualifikations-verfahren MPA und EKA relevant. Das Vergessen der Frage wird sanktioniert.

Dieses Thema wurde bereits nach Inkrafttreten der Verordnung ausführlich mit der Expertengruppe der EKA sowie der FMH diskutiert. Es wurde darauf bestanden, diese Frage im QV zu belassen.