Gesetzliche Bestimmungen (BAG)
Information Fortbildungspflicht nach EKA-Kurs
Seit der Einführung der Fortbildungspflicht hat sich die Haltung des BAG diesbezüglich nicht geändert und ist nach wie vor unverändert.
Die Ausbildung «Erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken» ist eine zusätzliche Ausbildung im Strahlenschutz. Nach erfolgreichem Abschluss sind zusätzliche Kompetenzen im Strahlenschutz erworben worden. Aus diesem Grund kann die Ausbildung «Erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken» nicht als Fortbildung deklariert werden. Die Fortbildung im Strahlenschutz muss jedoch erst 5 Jahre nach dem Datum der Ausbildung «Erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken» absolviert werden.
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Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Eidgenössisches Departement des Innern
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Gesundheitsschutz
Abteilung Strahlenschutz