Der Inhalt und die Vorgehensweise ist auf die Erfordernisse gemäss den vorgeschriebenen Prüfpunkten möglichst genau abgestimmt.
Inhalt
15 zu beurteilende Aufnahmen. Pro Beurteilung werden 6 Minuten berechnet. Total entspricht der Umfang ca. 90 Minuten (2 UE à je 45 Minuten gem. BAG). Pro Aufnahme als Bonuszusatz je 2 weitere, selbst zu beurteilende Aufnahmen.